ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SIGNAL COMPUTER GMBH, HANNOVER

 

 

1. Geltungsbereich

Die Signal Computer GmbH in Hannover erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

Nebenabreden oder mündliche Zusagen von Mitarbeitern oder Beauftragten der Signal Computer GmbH, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen, müssen schriftlich niedergelegt und von der Geschäftsführung bestätigt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

 

 

2. Vertragsgrundlagen

Sofern die Signal Computer GmbH ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens Signal Computer GmbH wirksam.

 

 

3. Leistungspflichten

 

3.1 Die Signal Computer GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 97% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Signal Computer GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

 

3.2 Die Hardware wird vom Kunden selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Soweit mit dem Kunden hiervon abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, werden die entsprechenden Bestandteile mit "Aufstellung durch Signal Computer GmbH" oder einer ihrer Geschäftspartner gekennzeichnet. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Zusatzeinrichtungen bzw. Modell- und Typenänderungen in die dafür vorgesehene Hardware einbauen zu lassen, auch wenn er nicht deren Eigentümer ist. Die gelieferten Programme installiert Signal Computer GmbH nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Kompatibilität mit bereits beim Kunden installierten Programmen ist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht geschuldet. Signal Computer GmbH ist, auch wenn die Installation als solche von Signal Computer GmbH erbracht wird, nicht verpflichtet, die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die gelieferte Software zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von Signal Computer GmbH bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von Signal Computer GmbH, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

 

3.3 Der Leistungsumfang für Chat- und FTP-Datenverkehr (Traffic) ist begrenzt auf 10% der in den jeweiligen Tarifen ausgewiesenen freien Datenübertragungsmengen. Innerhalb eines bei Signal Computer GmbH gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von sich selbst sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt. 3.4 Sofern die Signal Computer GmbH Dienste und Leistungen kostenfrei anbietet, können diese jederzeit ohne Anspruch auf Kostenminderung eingestellt oder gebührenpflichtig angeboten werden.

 

 

4. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten

 

4.1 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird Signal Computer GmbH im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen NIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Signal Computer GmbH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Signal Computer GmbH übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

 

4.2

Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Signal Computer GmbH, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

 

 

5. Abnahme, Eigentumsvorbehalt

 

5.1 Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von Signal Computer GmbH mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

 

5.2 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die gesamte vertragsgegenständlichen Leistungen Eigentum der Signal Computer GmbH. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträgern übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für Begleitmaterialien. Sofern Nutzungsrechte oder nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Signal Computer GmbH unbeschadet sonstiger Rechte die gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Signal Computer GmbH kann bei Zahlungsverzug auch die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritten verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch Signal Computer GmbH liegt vorbehaltlich der Geltung abweichender gesetzlicher Bestimmungen kein Rücktritt des Vertrages.

 

5.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verändern oder in sonstiger Weise an die Erfordernisse des Kunden anzupassen, solange der Kunde nicht im Verzug ist und die Lizenzbedingungen von Signal Computer GmbH nicht entgegenstehen. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Kunde bis zum vollständigen Rechnungsausgleich nicht berechtigt. Rechte aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits mit Vertragsunterzeichnung sicherheitshalber in vollem Umfang an Signal Computer GmbH ab. Signal Computer GmbH ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an Signal Computer GmbH abgetretenen Forderungen für seine Rechte im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von Signal Computer GmbH hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und entsprechende erforderliche Auskünfte und Unterlagen vorlegen.

 

5.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum der Signal Computer GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und mögliche Schäden träg in vollem Umfange allein der Kunde. 5.5 Verarbeitung oder Umbildung durch den Kunden erfolgen stets für Signal Computer GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Erlischt das Eigentum oder Miteigentum von Signal Computer GmbH durch Verbindung, so soll bereits mit Vertragsunterzeichnung gelten, dass das Eigentum oder Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf Signal Computer GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum von Signal Computer GmbH in diesem Fall unentgeltlich.

 

 

6. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

 

6.1 Der Kunde erhält von Signal Computer GmbH für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Signal Computer GmbH für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

 

6.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

 

6.3 Die von Signal Computer GmbH erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm 2 gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogrammes stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.

6.4

Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Signal Computer GmbH nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, - das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen, - das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten.

6.5

Soweit dem Kunden von Signal Computer GmbH ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Signal Computer GmbH zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Signal Computer GmbH bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

6.6

Die Signal Computer GmbH behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Inhalten der Programme ausdrücklich vor.

 

 

7. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

 

7.1 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Signal Computer GmbH oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

 

7.2 Die Laufzeit des Vertrages wird im jeweils einzelnen Vertrag selbst festgelegt, der auf der Grundlage dieser AGB geschlossen wird.

 

7.3 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und Signal Computer GmbH das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform, welche für diesen Fall auch durch Telefax gewahrt wird. Tritt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist zurück, wird Signal Computer GmbH alle bis zu diesem Zeitpunkt vom Kunden gezahlten Entgelte für zukünftige Dienste an diesen zurückerstatten. Darüber hinaus gilt Ziffer 7.8 entsprechend

 

7.4 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, verlängert er sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird.

 

7.5 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Signal Computer GmbH insbesondere vor, wenn • der Kunde bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, • der Kunde bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, • der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 6.; 12., 13. geregelten Pflichten verstößt, • der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 13.5 geregelten Anforderungen genügen.

 

7.6 Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, ist Signal Computer GmbH für den Fall, dass ihre Zulassung als Registrar für diese Domain endet, berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

 

7.7 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Erklärung der Kündung oder des Rücktritts des Kunden setzt voraus, dass anbieterseits eine vereinbarte und verlängerte Lieferungs- oder Leistungspflicht überschritten wurde und eine dann vom Kunden gesetzte, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Lieferung oder Leistung angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

 

7.8 Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens einen Monat nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist Signal Computer GmbH berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

 

 

 

8. Preise und Zahlung

 

8.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, und zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die Preise sind grundsätzlich Festpreise. Allerdings nicht vorhersehbare Zolländerungen, Ein- und Ausfuhrgebühren der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die Signal Computer GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung. Im Verzugsfall ist Signal Computer GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu verlangen und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren.

 

8.2 Signal Computer GmbH stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Beträge unter 150 € pro Monat werden jährlich im voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

 

8.3 Signal Computer GmbH ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

 

8.4 Gegen Forderungen von Signal Computer GmbH kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.

 

 

 

9. Gewährleistung

 

9.1 Im Rahmen der Gewährleistung kann Signal Computer GmbH Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von Signal Computer GmbH über, soweit die entsprechenden Gegenstände im Eigentum von Signal Computer GmbH stehen oder vor deren Einbau standen. Fehler in EDV-Programmen lassen sich nach dem Stand der Technik niemals völlig ausschließen. Der Kunde nimmt von diesem Umstand hiermit Kenntnis. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate für das vertragsgegenständliche Produkt.

 

9.2 Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.

 

9.3 Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert Signal Computer GmbH kostenlos Ersatz. Signal Computer GmbH ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Signal Computer GmbH ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei Signal Computer GmbH auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.

 

9.4 Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.

 

9.5 Der Kunde hat Signal Computer GmbH bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.

 

9.6 Soweit Signal Computer GmbH Standard-Software Dritter dem Kunden überlässt, sind deren Garantieerklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung. Dem Kunden steht in diesem Fall frei, Ansprüche aus dieser Garantieerklärung auch gegenüber dem Dritten geltend zu machen. Signal Computer GmbH schließt jede Gewährleistung und Haftung aus, die über den Inhalt der Erklärung des Dritten hinausgeht.

9.7 Lassen sich mitgeteilte Mängel bei Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Dies gilt auch, wenn Fehler zwar festgestellt werden können, aber auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen sind, die Signal Computer GmbH nicht zu vertreten hat.

9.8 Signal Computer GmbH steht nicht für Fehler, Störungen oder Schäden ein, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder auf unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.

 

9.9 Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand der Signal Computer GmbH bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen.

 

9.10 Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

 

 

10. Rechte Dritter

Signal Computer GmbH wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Signal Computer GmbH in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Signal Computer GmbH von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Signal Computer GmbH alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Signal Computer GmbH entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Signal Computer GmbH gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

 

 

 

11. Haftung

 

11.1 Für Schäden haftet Signal Computer GmbH nur dann, wenn Signal Computer GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Signal Computer GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Signal Computer GmbH auf solche typische Schäden begrenzt, die für Signal Computer GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.

 

11.2 Die Haftung von Signal Computer GmbH wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

 

11.3 In jedem Fall ist die Haftung von Signal Computer GmbH beschränkt auf einen Betrag von 2500 € pro Schadensfall.

 

 

 

12. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

 

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Signal Computer GmbH von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.

 

12.2 Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5500 € ( in Worten: Fünftausendfünfhundert Euro).

 

12.3 Signal Computer GmbH ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 12.1, 12.2 oder 13. unzulässig sind, ist Signal Computer GmbH berechtigt, die entsprechende Internet-Seite zu sperren. Signal Computer GmbH wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

 

 

 

13. Pflichten des Kunden

 

13.1 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Signal Computer GmbH jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Signal Computer GmbH binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere • IP-Adressen des primären und sekundären Mailservers einschließlich der Namen dieser Server

 

• Name und postalische Anschrift des Kunden • Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain • Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain

 

13.2 Der Kunde hat in seiner POP3-Box eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Signal Computer GmbH behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

 

13.3 Der Kunde verpflichtet sich, von Signal Computer GmbH zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person bei telefonischen Bestellungen dient. Personen, die bei einer telefonischen Bestellung das Passwort des Kunden nennen, gelten gegenüber Signal Computer GmbH widerlegbar als vom Kunden für die jeweilige Bestellung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Signal Computer GmbH nutzen, haftet der Kunde gegenüber Signal Computer GmbH auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern von Signal Computer GmbH abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Signal Computer GmbH oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Signal Computer GmbH erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.

 

13.4 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E- Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E- Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").

 

13.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Signal Computer GmbH ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Signal Computer GmbH wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Signal Computer GmbH wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde Signal Computer GmbH nachweist, dass die Seiten und so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.

 

13.6 Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt Signal Computer GmbH dem Kunden hierfür pro angefangenem Gigabyte den in dem jeweils gültigen Tarif ausgewiesenen Betrag (derzeit 50 € inkl. MwSt. pro angefangenem Gigabyte) in Rechnung. Signal Computer GmbH ist daneben berechtigt aber nicht verpflichtet, für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens, die Seiten ohne vorherige Ankündigung zu sperren.

 

13.7 Der Kunde wird alle Informationen über die Software, verwendete Methoden und Verfahren zu deren Erstellung sowie alle zum Programm gehörenden Unterlagen dessen Inhalte, Datenträger und zugehörige Korrespondenzen während der gesamten Nutzungsdauer und nach deren Beendigung vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird auch seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten.

 

 

14. Datenschutz

 

Ab dem 25. Mai 2018 wird diese AGB-Klausel zum Datenschutz durch unsere neuen Datenschutzhinweise gemäß der DSGVO ersetzt.

 

Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie unter "AGB und Datenschutz" / "Datenschutzhinweise".

 

14.1 Signal Computer GmbH weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Signal Computer GmbH weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritten übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden, einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois- Datenbanken.

 

14.2 Signal Computer GmbH ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur

bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist. Signal Computer GmbH wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.

 

14.3 Signal Computer GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

 

 

15. Schlussbestimmungen

 

15.1 Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Hannover. Für die von Signal Computer GmbH auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.

 

15.2 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten